Auch Dr. E.______ bemerkte daraufhin, dass die Beschwerden trotz Durchführung adäquater Therapien seit Monaten unverändert seien, weshalb nicht mehr mit einer namhaften Besserung des Gesundheitszustands und einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden könne. Einzig Dr. F.______ erwähnte, dass hinsichtlich der Rhizarthrose noch eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit möglich sei. Einerseits gilt es hierbei zu beachten, dass es sich nur um eine mögliche Steigerung der Arbeitsfähigkeit handelt, welche Dr. F.______ nicht substantiiert darlegt. Andererseits ist Dr. E.____