Die Arbeitsfähigkeit könne in Zukunft noch gesteigert werden. Insbesondere sei die Frage zu klären, wie gross die zusätzlichen Einschränkungen seitens der klinisch bestehenden Rhizarthrose zu werten seien und ob dabei eine Mitverantwortlichkeit der Handschwäche sowie der eingeschränkten Beweglichkeit bejaht werden könne. Seitens der verbliebenen Bewegungseinschränkungen am Kleinfinger sehe er keine weiteren erfolgsversprechenden medizinischen Massnahmen. Im Bericht vom 26. März 2014 ergänzte Dr. F.______, dass er eine Kompressionsneuropathie des nervus ulnaris vermute, weshalb er diesbezüglich eine neurologische Abklärung mittels Elektromyografie (EMG) empfehle.