Die von Dr. K.______ diagnostizierten Fingergelenksarthrosen seien bei der heutigen Untersuchung im Wesentlichen asymptomatisch und würden nicht relevant zum Beschwerdebild beitragen. Leider stünden ihm hierzu keine Röntgenbilder zur Verfügung. Aufgrund der aktuell geringen pathologischen Befunde an den betroffenen Fingergelenken erstaune die von Dr. K.______ erwähnte mögliche Behandlungsoption mittels Silikonprothesen, weshalb die von der Beschwerdeführerin diesbezüglich geäusserte Skepsis mehr als gerechtfertigt sei.