_ erachtete die Berichte von Dr. G.______ gemäss Stellungnahme vom 29. April 2011 als plausibel, weshalb darauf abgestützt werden könne. Es sei davon auszugehen, dass die Hundebissverletzung weitgehend abgeheilt sei und die Beschwerden in der rechten, dominanten Hand vor allem durch eine beginnende Fingergelenksarthrose bedingt seien. | |||||||||| | | |||||||||| | Am 20. Mai 2011 ergänzte Dr. G.______, dass nun nach zehn Monaten von einem Endzustand ausgegangen werden könne, welcher nicht mehr wesentlich beeinflusst werden könne. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.2.7 Im versicherungsmedizinischen Untersuchungsbericht vom 9. Juni 2011 diagnostizierte Dr. E.__