| |||||||||| | | |||||||||| | 5.2.6 Am 15. April 2011 äusserte sich Dr. G.______ gegenüber der Beschwerdegegnerin dahingehend, dass bei der Beschwerdeführerin nach wie vor ziehende Schmerzen rechten Ring- und Kleinfinger bestünden, Sie schlage sich bei den alltäglichen Verrichtungen im Haushalt immer wieder den Kleinfinger an oder bleibe damit hängen. Mittels NSAR-Therapie seien keine Fortschritte erzielt worden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Istzustand nicht mehr verbessert werden könne und eine eingeschränkte Funktion der rechten Hand bestehen bleibe. | |||||||||| | | |||||||||| | Dr. J.______ erachtete die Berichte von Dr. G.___