diagnostizierte in seinem Bericht vom 6. Oktober 2010 eine Hundebissverletzung an der rechten Hohlhand sowie am rechten Kleinfinger mit konsekutiver Handphlegmone. Es bleibe bei einer mündlichen Aufklärung der Beschwerdeführerin, einer leichten Schmerzmittelapplikation, einem Handschmeichler, welchen sie selbst besorgen könne, zwei Magneten mit Aufklärung und Merkblatt sowie der Verordnung von Ergotherapie im Spital I.______. Falls keine Besserung erreicht werden könne, sei ein Cortisonschub vorzunehmen. Anfangs November 2010 erfolge eine Nachkontrolle. Am 3. November 2010 bemerkte Dr. H.______, dass eine zunehmende Besserung der Symptomatik zu verzeichnen sei.