Sowohl bei der ersten klinischen Kontrolle im Spital I.______ vom 23. Juli 2010 als auch bei der ambulanten Behandlung vom 25. Juli 2010 seien in Bezug auf die Wundheilung Besserungen festgestellt worden. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.2.2 Dr. G.______ verordnete der Beschwerdeführerin zur Verbesserung der Gelenks- und Muskelfunktion in der Folge physiotherapeutische Massnahmen. Am 10. September 2010 führte sie gegenüber Dr. H.______ aus, die Hand der Beschwerdeführerin sei bei den Kontrollen immer angeschwollen gewesen und die Wunden würden nur langsam abheilen. Die Handfunktion sei deutlich eingeschränkt gewesen und sie verspüre nach wie vor ausgeprägte, stechende Schmerzen.