Ferner ergibt sich aus den Akten, dass - unabhängig von einem Unfallereignis - bereits im Jahr 1988 oder 1989 ein Ganglion am linken Handgelenk entfernt werden musste, was ebenfalls gegen einen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den linksseitigen Beschwerden spricht. Vielmehr deutet dies auf die Ansicht von Dr. E.______ hin, dass ein Ganglion auch bei Normalbelastung auftreten kann. Schliesslich gilt zu berücksichtigen, dass zwischen dem Unfallereignis und dem Bericht von Dr. G.______ vom 6. Mai 2011, in welchem die linksseitige gesundheitliche Beeinträchtigung erstmals aktenkundig ist, doch beinahe ein Jahr liegt.