Zwar ordnete er die Beschwerden links eher einer Überlastung zu, weil die Beschwerdeführerin die meisten Verrichtungen mit der linken Hand ausführe. Jedoch konnte er nicht bestätigen, dass die Beschwerden links im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 16. Juli 2010 stehen. Des Weiteren führte auch Dr. J.______ im Mai 2014 lediglich aus, dass der Gesundheitsschaden keine funktionelle Relevanz habe. Ferner ergibt sich aus den Akten, dass - unabhängig von einem Unfallereignis - bereits im Jahr 1988 oder 1989 ein Ganglion am linken Handgelenk entfernt werden musste, was ebenfalls gegen einen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den linksseitigen Beschwerden spricht.