Hingegen konnte er sich ergänzend in seiner Stellungnahme vom 4. Oktober 2011 dazu äussern. Aufgrund der Anamnese und dem Umstand, dass Handgelenksganglien zumeist aus unspezifischen Gründen auch bei Normalbelastung der Hände entstünden, kam er zum Schluss, dass der natürliche Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden links und dem Unfallereignis nicht überwiegend wahrscheinlich sei, was nachvollziehbar und in sich schlüssig erscheint. | |||||||||| | | |||||||||| | Dem widerspricht auch Dr. F.______ in seinem Bericht vom 26. März 2014 nicht. Zwar ordnete er die Beschwerden links eher einer Überlastung zu, weil die Beschwerdeführerin die meisten Verrichtungen mit der linken Hand ausführe.