| |||||||||| | | |||||||||| | 4.2.6 Dem Gutachten von Dr. F.______ vom 30. September 2013 lässt sich sodann entnehmen, dass beim linken Vorderarm der Beschwerdeführerin ein Ganglion exzidiert worden sei. Am 26. März 2014 ergänzte Dr. F.______, dass die Operationsnarben völlig reizlos abgeheilt und indolent seien. Die von der Beschwerdeführerin geäusserten Beschwerden links ordne er eher einer Überbelastung des Handgelenks zu, wobei kein potentiell invalidisierender Gesundheitszustand vorliege. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2.7 Dr. med. J.______, Facharzt FMH für Rheumatologie, Facharzt