Vor kurzem habe erneut eine Resektion eines beugeseitigen, ausgedehnten Handgelenkganglions stattgefunden. Aufgrund der darauffolgenden Gipsruhigstellung, sei jedoch keine schlüssige Untersuchung möglich, weshalb diesbezüglich auf vergleichende Befunde verzichtet werden müsse. In der angestammten Tätigkeit als Haushaltshilfe seien beidhändig belastende Tätigkeiten nicht möglich. In einer vorwiegend linkshändigen angepassten Tätigkeit bestehe aber eine volle Arbeitsfähigkeit, wobei die rechte Hand mit Ausnahme von repetitiven Bewegungen als leicht zu belastende Hilfshand verwendet werden könne. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2.3