11 der Verordnung über die Unfallversicherung vom 20. Dezember 1982 (UVV) werden Versicherungsleistungen auch für Rückfälle und Spätfolgen gewährt. Ein Rückfall liegt vor, wenn eine scheinbar geheilte Schädigung erneut eine ärztliche Behandlung erforderlich macht und gegebenenfalls sogar eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.