_ erneut mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht und beantragte insbesondere die Aufhebung der Verfügung vom 17. März 2015 sowie die Gewährung einer halben Invalidenrente über den 30. November 2013 hinaus (Verfahren VG.2015.00048). | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1 In unfallrechtlicher Hinsicht verfügte die AXA am 24. Oktober 2011 die Einstellung ihrer Versicherungsleistungen per 30. November 2011. Zudem sprach sie A.______ - basierend auf einer Beeinträchtigung von 20 % - eine Integritätsentschädigung in der Höhe von insgesamt Fr. 25'200.- zu. | |||||||||| | | |||||||||| | 3.2 Gegen die Verfügung vom 24. Oktober 2011 erhob die D.____