Gemäss Unfallmeldung vom 2. August 2010 erlitt A.______ am 16. Juli 2010 einen Berufsunfall, bei welchem sie von einem Hund in die rechte Hand gebissen wurde. Die AXA erbrachte im Anschluss daran die gesetzlichen Leistungen. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 In invalidenversicherungsrechtlicher Hinsicht meldete sich A.______ am 31. Januar 2011 bei der IV-Stelle Glarus zum Bezug von Leistungen an. Mit Vorbescheid vom 9. August 2011 stellte die IV-Stelle eine Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht, woran sie mit Verfügung vom 29. September 2011 festhielt. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Dagegen erhob A.______ am 14. Oktober 2011 beim Verwaltungsgericht Beschwerde.