Flächen unter 1,5 m lichter Raumhöhe. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.3 Sowohl die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung als auch diejenigen des Baureglements der Gemeinde Glarus über die Berechnung der Bruttogeschossfläche umfassen grundsätzlich die subsidiäre Definition der aBGF des Bundesamts für Raumentwicklung, weshalb die Vorschriften vorliegend zur Anwendung gelangen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Ein Raum gilt als für die Ausnützung anrechenbare Fläche, wenn er nicht nur einen Sachzweck erfüllt, sondern für die Ausübung menschlicher Tätigkeiten und damit für den Aufenthalt von Personen bestimmt ist.