Rampen; Aufzugsschächte). Nicht zur aBGF zugerechnet werden hingegen unter anderem zu Wohnungen gehörende Keller-, Estrich- und Trockenräume, Waschküchen, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume und Kehrichträume; Funktionsflächen wie Räume für Haustechnikanlagen, Motorräume für Aufzugs- und Förderanlagen, Ver- und Entsorgungsschächte und -kanäle, sowie Installationsgeschosse, Heizungs- und Tankräume. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.2