| |||||||||| | | |||||||||| | Ein Augenschein ist ein Mittel der Sachverhaltsabklärung. Zur Durchführung eines Augenscheins ist eine Behörde nur verpflichtet, wenn die Verhältnisse anders nicht schlüssig abgeklärt werden können und die tatsächlichen Verhältnisse unklar sind und anzunehmen ist, die Parteien vermöchten durch ihre Darlegungen an Ort und Stelle Wesentliches zur Erhellung der sachlichen Grundlagen des Rechtsstreits beizutragen.