| |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | Am 23. Februar 2015 erhoben A.______ und B.______ gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 20. Januar 2015 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragten dessen Aufhebung und die Anweisung an das DBU und an den Gemeinderat Glarus, das Baugesuch zu bewilligen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Regierungsrats. | |||||||||| | Die Gemeinde Glarus beantragte am 25. März 2015 die Abweisung der Beschwerde. Das DBU beantragte am 26. März 2015 die Abweisung der Beschwerde; unter Kostenfolge. Gleichentags beantragte der Regierungsrat ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen;