| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Dagegen erhoben A.______ und B.______ am 27. Mai 2014 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Glarus und beantragten die Aufhebung der Verfügung vom 29. April 2014 und die Anweisung an die Vorinstanz, das Baugesuch zu bewilligen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gemeinde Glarus. Am 20. Januar 2015 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | Am 23. Februar 2015 erhoben A.___