FZG von einer selbständigen Erwerbstätigkeit auszugehen ist (vgl. E. II/3.2 f.). Von einer selbständigen Tätigkeit ging auch die Leiterin der AHV-Zweigstelle […] aus, welche mit Schreiben vom 26. Januar 2012 an den Kläger ausführte, dass er seit dem 1. September 2011 bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen als Selbständigerwerbender angemeldet sei. Folglich ist entgegen den Ausführungen des Klägers nicht zu beanstanden, dass die Beklagte bei der Tätigkeit des Klägers von einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen ist. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2