Da auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, ist auf die Klage einzutreten. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Hinzuweisen ist darauf, dass die Einschätzung der Steuerverwaltung […] bzw. des Steueramts des Kantons St. Gallen, ob die vorgenommene Auszahlung der Freizügigkeitsleistung widerrechtlich oder gesetzesmässig erfolgt sei, unbeachtlich ist, da das Verwaltungsgericht zur Beurteilung für diese sozialversicherungsrechtliche Frage zuständig ist. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1