___, wohnhaft in […], gründete am 5. September 2011 die D.______GmbH, welche ihren Sitz in […] hat. Er ist dabei als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen. Am 27. Januar 2012 beantragte er bei der C.______AG die Barauszahlung und Auflösung seiner Freizügigkeitspolice. Die C.______AG gab diesem Gesuch am 13. Februar 2012 statt und überwies ihm in der Folge den Betrag von Fr. 58'668.35. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Am 4. März 2014 gelangte A.______ an die C.______AG