Gemäss Art. 12 Abs. 1 der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 15. Januar 1971 (ELV) sind für die Bemessung des Mietwerts der vom Eigentümer oder Nutzniesser bewohnten Wohnung die Grundsätze der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer im Wohnsitzkanton massgebend. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1 Die am […] verstorbene Lebenspartnerin des Beschwerdeführers räumte diesem mit letztwilliger Verfügung vom 19. Dezember 2010 ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht an einer in […] gelegenen 4 ½-Zimmer- Eigentumswohnung ein.