1.1 Am 11. Oktober 2014 beantragte der am […] geborene A.______ bei der Kantonalen Ausgleichskasse Glarus (nachfolgend: Ausgleichskasse) ab sofort Ergänzungsleistungen zur AHV. In der Folge reichte er das ausgefüllte Antragsformular und auf Aufforderung der Ausgleichskasse hin weitere Unterlagen nach. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Am 25. November 2014 wies die Ausgleichskasse das Gesuch um Ausrichtung von Ergänzungsleistungen ab. Am 1. Dezember 2014 erhob A.______ Einsprache gegen die Verfügung der Ausgleichskasse vom 25. November 2014. Am 16. Januar 2015 wies die Ausgleichskasse die Einsprache ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Dagegen gelangte A.___