und C.______ am 24. September 2014 die Baubewilligung unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen und wies die Einsprache ab. Ihren Entscheid begründete sie damit, infolge der Plankorrekturen, ausgelöst durch die materielle Prüfung der Bewilligungsbehörde und eventuell auch der Eingaben der Einsprecher, liege ein Bauprojekt vor, für das eine Bewilligung erteilt werden könne. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2. | |||||||||||| | E.______ und F.______ gelangten am 28. Oktober 2014 ans Departement Bau und Umwelt (DBU) und beantragten die Aufhebung des Einspracheentscheids und der Baubewilligung; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.______, B.______ und C.______.