ansonsten konsumiere er nur gelegentlich. Weiter gestand er ein, im Kanton Glarus bereits 2009 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes angezeigt worden zu sein. Somit ist davon auszugehen, dass er seit mindestens sechs Jahren Betäubungsmittel konsumiert. | |||| | | |||| | Der Beschwerdeführer wurde am 19. August 2014 wegen mehrfachen Vergehens nach Art. 19 Abs. 1 und 19a Ziff. 1 BetmG durch Erwerb, Besitz, Konsum und Anstaltentreffen zur Ausfuhr von Marihuana, Ecstasy, Amphetamin und LSD bestraft, weil er unter anderem eingeräumt hatte, in den vergangenen zwölf Monaten wöchentlich ca. 2 g