BGer-Urteil 1C_862/2013 vom 2. April 2014 E. 2.3). | |||| | | |||| | Der gelegentliche Konsument von Cannabisprodukten ist nicht ohne Weiteres von einem regel- oder gewohnheitsmässigen Konsumenten zu unterscheiden, zumal entsprechende Erklärungen des Betroffenen nicht stets als wahr unterstellt werden können (BGer-Urteil 6A.11/2006 vom 13. April 2006 E. 3.3).