Die Studien würdigten jedoch auch noch weitere Faktoren, die zusammen mit dem Cannabis-Konsum das Fahrverhalten im Strassenverkehr beeinflussen. So kommt es nicht nur auf die konsumierte Menge an, sondern auch ob kombinierter Konsum mit Alkohol und bewusstseinsverändernden Substanzen gegeben ist (BGE 124 II 559 E. 4a f., mit Hinweisen) | |||| | | |||| | 3.2 Führerausweise werden entzogen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen (Art. 16 Abs. 1 SVG). Nach Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG wird der Lernfahr- oder Führerausweis einer Person auf unbestimmte Zeit entzogen, wenn sie an einer Sucht leidet, welche die Fahreignung ausschliesst.