Dem Beschwerdeführer seien die Untersuchungskosten anzulasten, da er sie verursacht habe; dies gelte unabhängig davon, ob seine Fahreignung durch den Gutachter bejaht werde oder nicht. | |||| | | |||| | 3. | |||| | 3.1 In zahlreichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Einnahme von Cannabis zu Beeinträchtigungen im Bereich der Wahrnehmung und der Psychomotorik, der kognitiven und affektiven Funktionen führt, welche die Fahreigenschaft aufheben können.