Es scheine eher das Gegenteil dieser Behauptung plausibel zu sein. Zudem habe der Beschwerdeführer in der polizeilichen Einvernahme vom 26. Juli 2014 zugegeben, dass er neben dem wöchentlichen Konsum von Cannabis seit ein bis zwei Jahren an Partys alle zwei Monate Drogen konsumiere. Es handle sich dabei vor allem um Marihuana, LSD, Amphetamin und Ecstasy. Zusätzlich sei er mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 19. Dezember 2014 unter anderem wegen Konsums von Marihuana zwischen dem 20. Juli 2014 und dem 25. Oktober 2014 verurteilt worden. Dem Beschwerdeführer seien die Untersuchungskosten anzulasten, da er sie verursacht habe;