Daran ändere weder etwas, dass die Gemeinde einen privaten Unternehmer mit der Einsammlung und Deponierung der Siedlungsabfälle beauftragt und dafür entschädigt habe, noch, dass sie der Eidgenössischen Linthunternehmung eine Entschädigung für die Inanspruchnahme des Grundstücks von Fr. 1'000.- bezahlt habe. Schliesslich hätte der Gemeinderat zumindest wissen müssen, dass die Deponie von Anfang an gesetzwidrig gewesen sei. Dem Kanton sei hingegen anzulasten, dass er seiner Aufsichtsfunktion gegenüber der Deponie nicht nachgekommen sei. Die kantonalen Behörden hätten gewusst, dass die Deponie existiere und hätten dagegen einschreiten müssen. An diesen Ausführungen ist festzuhalten.