Wie sich aus dem Nachfolgenden ergibt, kann dies jedoch offen bleiben. | |||||||||| | | |||||||||| | 5. | |||||||||| | 5.1 Selbst wenn der Standort erst deshalb sanierungspflichtig geworden wäre, weil er neu regelmässig überflutet wird, ist er nicht alleine aufgrund des Projekts "Linth 2000" sanierungsbedürftig. Erste Voraussetzung für die Sanierungsbedürftigkeit bildet vielmehr der Betrieb der Deponie, welcher überhaupt zur Belastung des Standorts führte.