a AltlV, da der Standort künftig regelmässig überflutet werde. Ob der Standort auch ohne das Bauvorhaben "Linthwerk 2000" des Beigeladenen sanierungsbedürftig gewesen wäre, liess er offen, indem er ausführte, der Standort sei "zumindest überwachungsbedürftig". Es bestand denn auch kein Grund dazu, näher auf diese Frage einzugehen, da das Bauprojekt im Verfügungszeitpunkt bereits in der Ausführungsphase war. Ebenso wenig bestand für das BAFU in seiner Verfügung vom 16. April 2009 Bedarf, sich darüber zu äussern, ob der Standort auch ohne das Projekt "Linth 2000" sanierungsbedürftig sei, da es davon ausging, dass dies für den Entscheid über einen Bundesbeitrag nicht massgebend sei.