Die Aushubsohle habe somit bis gegen 4 m tief unter dem Grundwasserspiegel gelegen. Der grosse Unterschied zwischen den postulierten und den tatsächlich abgeführten Mengen an verschmutztem Aushubmaterial sei mit der im Rahmen der technischen Untersuchung deutlich zu gering angegebenen Mächtigkeit der Auffüllung zu erklären. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.1.4 Das BAFU ging in seiner Verfügung vom 16. April 2009 davon aus, dass der Standort sanierungsbedürftig sei, weil aufgrund der zukünftigen Nutzung (Überflutungsraum) eine konkrete Gefahr für das Grundwasser bestehe.