Die B.______AG ging in ihren Berichten davon aus, dass die Belastungen in Tiefen von randlich 1,5 m bis zu 4 m im Zentrum der Deponie reichten und dass die Deponiebasis – zumindest bei hohem Grundwasserstand - im Grundwasser liege. Aus dem Schlussbericht der Planergemeinschaft Linthkanal vom 7. Februar 2011 ergibt sich indessen, dass das Ausmass der Deponie viel grösser als angenommen war. So habe die Auffüllung im Süden bis ca. 2,5 m und im Norden bis ca. 6,5 m unter Terrain gereicht. Die Aushubsohle habe somit bis gegen 4 m tief unter dem Grundwasserspiegel gelegen.