Der Beschwerdegegner 1 führte in seiner Verfügung vom 19. März 2009 aus, der Standort sei zumindest überwachungsbedürftig, da im Eluat der Materialprobe eine Zinkkonzentration von 9,03 mg/l festgestellt worden sei. Da die Mulde, in der heute die Deponie liege, nach dem Bau der Wildunterführung unter der Autobahn A3 und der Wasserbaumassnahmen (Damm zum Landwirtschaftsland) in Zukunft regelmässig überflutet werde, sei mit einer massiv höheren Auswaschung des löslichen Materials der Mulde zu rechnen. Es sei darum von einer konkreten Gefahr für das Grundwasser auszugehen.