Die B.______AG führte in ihrem Bericht vom 31. Mai 2007 aus, die Deponie Dreieckswäldli sei überwachungsbedürftig, da im Eluat der untersuchten Materialprobe ein Zinkwert von 9,03 mg/l gemessen worden sei, welcher den vorgegebenen Konzentrationswert von 5 mg/l deutlich überschreite. Dass vom Standort stammende Stoffe im direkten Abstrom nachweisbar seien, belege auch die Grundwasserprobe vom 21. Februar 2007. Ob der Standort sanierungsbedürftig sei, könne aufgrund der aktuellen Datenlage noch nicht abschliessend beurteilt werden.