Dies habe zum Schluss geführt, dass aufgrund der grossen Schadstoffmenge und der leichten Mobilisierbarkeit dieser Stoffe eine konkrete Gefahr für die nahe gelegenen Grundwasserfassungen bestanden habe. Im Laufe der Sanierungsarbeiten sei ersichtlich geworden, dass das Ausmass der Verschmutzung und die Menge an Schadstoffen im Grundwasser noch grösser gewesen seien als aufgrund der Voruntersuchung erwartet worden sei. Die Kostenaufteilung habe er nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen, was unter anderem auch durch das Verwaltungsgericht und das BAFU festgestellt worden sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3