107 Abs. 2 lit. a VRG); vielmehr weist das Kostenverteilungsverfahren einen engen Bezug zum Privatrecht auf (Lilian Christen, Kostenverteilung gemäss Art. 32d USG – ausgewählte Aspekte aus der Praxis, URP 2011 593 ff., 597 f.). | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, der vorinstanzliche Entscheid beruhe auf einer tatsachenwidrigen Annahme. Ohne Hochwasser- bzw. Wilddurchlass-Bauvorhaben wäre die ehemalige Deponie in der Kategorie "überwachungsbedürftig" verblieben.