Gegen den Kostenteiler erhob die Gemeinde Bilten am 20. April 2009 Beschwerde beim Regierungsrat und beantragte die Aufhebung der diesbezüglichen Verfügung. Es seien ihr keine Sanierungskosten aufzuerlegen. Der Regierungsrat wies die Beschwerde bei Ausstand des Vorstehers des Departements Bau und Umwelt am 21. Dezember 2010 ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.4 Dagegen gelangte die Gemeinde Glarus Nord mit Beschwerde vom 31. Januar 2011 ans Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids des Regierungsrats. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 7. Dezember 2011 (Verfahren 2011.00013) ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.5