Am 19. März 2009 verfügte das Departement Bau und Umwelt (DBU), dass der Standort Dreieckswäldli sanierungsbedürftig sei und eine Sanierung bis am 31. Dezember 2010 ausgeführt werden müsse. Gleichentags verfügte es, dass nach Ausrichtung des Bundesbetrags die Gemeinde Bilten 4/11, die Linthverwaltung (recte: das Linthwerk) 6/11 und der Kanton Glarus 1/11 der Nettokosten zu tragen hätten. Der Kostenteiler verliere seine Gültigkeit wenn kein Bundesbeitrag ausgerichtet werde. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.3 Gegen den Kostenteiler erhob die Gemeinde Bilten am 20. April 2009 Beschwerde beim Regierungsrat und beantragte die Aufhebung der diesbezüglichen Verfügung.