Auf den 1. April 2004 wurde die Eidgenössische Linthunternehmung liquidiert. Ihre Aktiven und Passiven wurden auf die neu errichtete interkantonale Anstalt Linthwerk übertragen (Art. 1 und 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Auflösung der Linthunternehmung vom 5. Oktober 2001, AS 2003 2475 ff.; Art. 29 der interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk vom 23. November 2000 [LinthwerkV]). | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Am 19. März 2009 verfügte das Departement Bau und Umwelt (DBU), dass der Standort Dreieckswäldli sanierungsbedürftig sei und eine Sanierung bis am 31. Dezember 2010 ausgeführt werden müsse.