2004 S. 253 ff. E. 4.2). Übernehmen die Arbeitgebenden die laufenden bzw. die Einkaufs-Beiträge an die Personalvorsorge, welche die Arbeitnehmenden selber zu tragen hätten, so gehören diese zum massgebenden Lohn, es sei denn, die Arbeitgebenden sind gemäss Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung zur Übernahme verpflichtet (Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherung BSV über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO [WML, in der bis am 31. Dezember 2014 geltenden Version], Rz. 2165 und 2171). | |||||||| | | |||||||| | 4.2.2 Die Beschwerdeführerin ist seit dem 1. Januar 1978 der Pensionskasse C.______ angeschlossen.