| |||||||| | Von dieser Verordnungskompetenz hat der Bundesrat Gebrauch gemacht. Gemäss Art. 8 lit. a der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 31. Oktober 1947 (AHVV) gehören unter anderem reglementarische Beiträge des Arbeitgebers an Vorsorgeeinrichtungen, welche die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) erfüllen, nicht zum massgebenden Lohn. | |||||||| | | |||||||| | 3. | |||||||| | 3.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie sei seit 1978 der Pensionskasse C.______ angeschlossen.