| |||||||| | | |||||||| | 1.2 Am 24. November 2014 erhob die A.______AG dagegen Einsprache und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung der Verom. Am 25. November 2014 wies die Verom die Einsprache ab. | |||||||| | | |||||||| | 2. | |||||||| | 2.1 Am 5. Januar 2015 gelangte die A.______AG mit Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Verom vom 25. November 2014 ans Verwaltungsgericht und beantragte sinngemäss, es sei der Einspracheentscheid vom 25. November 2014 bzw. die vorausgegangene Veranlagungsverfügung der Verom vom 5. November 2014 aufzuheben. Am 16. Januar 2015 schloss die Verom auf Abweisung der Beschwerde. | |||||||| | | |||||||| | 2.2