Am 23. Oktober 2014 liess die Verom für die Beitragsperiode 2010 - 2013 durch die B.______AG eine Arbeitgeberkontrolle durchführen. Gestützt auf deren Ergebnisse verpflichtete die Verom die A.______AG am 5. November 2014 zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (inkl. Verwaltungskosten) von Fr. 6'611.05 (AHV-/IV-/EO-Lohnbeiträge Fr. 4'279.30 + ALV-Lohnbeiträge 1 Fr. 895.- + Beiträge an die Familienausgleichskasse des Kantons Glarus Fr. 584.95 + Verwaltungskosten Fr. 85.60), was einer zusätzlichen Lohnsumme für das Jahr 2010 von Fr. 12'107.-, für das Jahr 2011 von Fr. 13'850.-, für das Jahr 2012 von Fr. 10'535.- und für das Jahr 2013 von Fr. 5'290.- entsprach.