3.4 Der Beschwerdeführerin wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, die Ausschreibung anzufechten und die Rüge zu erheben, das Kriterium "Prämiengarantie / Besondere Bedingungen" sei unzulässig. Einerseits standen die Ausschreibungsunterlagen bereits einen Tag nach der Ausschreibung zur Verfügung. Andererseits ging aus diesen klar hervor, dass das Kriterium "Prämiengarantie / Besondere Bedingungen" mit 10 % gewichtet wird (vgl. Ziff. 1.15.2 der Ausschreibungsunterlagen) und was darunter zu verstehen ist (Ziffn. 2.4 und 2.5 der Ausschreibungsunterlagen).