Offenbar ging er zuvor davon aus, dass seine Ehefrau, welche er am 13. Juni 2014 im Kosovo geheiratet hatte, mittels Familiennachzug zu ihm in die Schweiz kommen werde. Indizien dafür, dass er die Absicht hatte, dauernd im Kosovo zu verbleiben, bestehen hingegen keine. Daran ändert auch nichts, dass er seine Wohnung in der Gemeinde D.______ aufgab und vorerst keine neue Wohnung suchte.