Dies wäre erst der Fall, wenn er im Kosovo einen neuen Wohnsitz begründet hätte. Dazu ist aber erforderlich, dass er mit der Absicht dauernden Verbleibens in den Kosovo ausgereist ist. | || | | || | Der Beschwerdeführer teilte der Abteilung Migration telefonisch mit, dass er sich im Kosovo bei seiner Ehefrau aufhalte, welche ein Kind erwarte. Grundsätzlich ist davon auszugehen und scheint auch naheliegend zu sein, dass der Beschwerdeführer in den Kosovo ausreiste, weil die Geburt seines Kindes bevorstand. Offenbar ging er zuvor davon aus, dass seine Ehefrau, welche er am 13. Juni 2014 im Kosovo geheiratet hatte, mittels Familiennachzug zu ihm in die Schweiz kommen werde.